Altversionen Satzung
Satzung “Förderverein VTP Südwest” vom 19.10.2020
§ 1 Name des Vereins
Der Verein heißt “Förderverein VTP Südwest”.
Er hat seinen Sitz in Stuttgart.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Unterstützung von berufspolitischen und gesellschaftlichen Veranstaltungen aktiver und ehemaliger Führungskräfte von Telekom und Post und der sonstigen aus der Deutschen Bundespost hervorgegangen Einrichtungen in der Region Südwest.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Er ist nicht wirtschaftlich tätig.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft / Mitgliederversammlung
Mitglied kann jede aktive oder ehemalige Führungskraft der Unternehmen Deutsche Telekom und Deutsche Post World Net einschließlich Tochterfirmen sowie der sonstigen aus der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Einrichtungen werden.
Führungskräfte und ehemalige Führungskräfte, die der der Deutschen Post DHL Management Association im Bereich des ehemaligen VTP-Landesverbandes Südwest angehören, erwerben die Mitgliedschaft ohne Antrag. Sie werden beitragsfrei geführt.
Andere Führungskräfte und ehemalige Führungskräfte der Unternehmen Deutsche Telekom, Deutsche Post und Postbank sowie der sonstigen aus der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Einrichtungen im Bereich des ehemaligen VTP-Landesverbandes Südwest können Mitglied auf Antrag werden. Sie zahlen einen Jahresbeitrag.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
Die Mitgliedschaft kann mit dreimonatiger Frist zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an den Vorstand zu richten
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es schwerwiegend der Satzung zuwiderhandelt, den Verein schädigt oder 1 Jahresbeitrag im Rückstand ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer angemessenen Frist zu den vorgebrachten Ausschlussgründen zu äußern.
Bei Tod eines Mitglieds kann der/die Partner/in des verstorbenen Mitglieds die Mitgliedschaft auf Antrag weiterführen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt die Hälfte des regulären Beitrags. Ein Stimmrecht besteht in diesem Fall nicht.
Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.
Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder
- Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen
- Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt
- Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe des Beitrags
- Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes
- Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 4 Jahre
§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Schriftführer – Kann der Posten des Schriftführers nicht besetzt werden, nimmt der
1. Vorsitzende seine Aufgaben wahr!
- Kassenwart
- Ansprechpartner am Standort Karlsruhe
- Ansprechpartner Belange Seniorinnen/Senioren
Jeweils mindestens 1 Mitglied soll dem Unternehmen Deutsche Telekom bzw. dem Unternehmen Deutsche Post DHL angehören oder angehört haben.
Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Die Protokolle sind vom Vorsitzenden und vom Schrtiftführer zu unterzeichnen.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte.
§ 6 Auflösung
Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Über die Verwendung des Vermögens in diesem Fall beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
§ 7 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in für 4 Jahre. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.
Stand: 19.10.2020
Satzung “Förderverein VTP Südwest” vom 07.04.2017
§ 1 Name des Vereins
Der Verein heißt “Förderverein VTP Südwest”.
Er hat seinen Sitz in Stuttgart.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Unterstützung von berufspolitischen und gesellschaftlichen Veranstaltungen aktiver und ehemaliger Führungskräfte von Telekom und Post und der sonstigen aus der Deutschen Bundespost hervorgegangen Einrichtungen in der Region Südwest.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Er ist nicht wirtschaftlich tätig.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft / Mitgliederversammlung
Mitglied kann jede aktive oder ehemalige Führungskraft der Unternehmen Deutsche Telekom und Deutsche Post World Net einschließlich Tochterfirmen sowie der sonstigen aus der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Einrichtungen werden.
Führungskräfte und ehemalige Führungskräfte, die der der Deutschen Post DHL Management Association im Bereich des ehemaligen VTP-Landesverbandes Südwest angehören, erwerben die Mitgliedschaft ohne Antrag. Sie werden beitragsfrei geführt.
Andere Führungskräfte und ehemalige Führungskräfte der Unternehmen Deutsche Telekom, Deutsche Post und Postbank sowie der sonstigen aus der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Einrichtungen im Bereich des ehemaligen VTP-Landesverbandes Südwest können Mitglied auf Antrag werden. Sie zahlen einen Jahresbeitrag.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluß vom Verein.
Die Mitgliedschaft kann mit dreimonatiger Frist zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an den Vorstand zu richten
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es schwerwiegend der Satzung zuwiderhandelt, den Verein schädigt oder 1 Jahresbeitrag im Rückstand ist. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer angemessenen Frist zu den vorgebrachten Ausschlußgründen zu äußern.
Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.
Die Mitgliederversammlung faßt mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder
- Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen
- Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt
- Die Mitglederversammlung beschließt über die Höhe des Beitrags
- Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes
- Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 4 Jahre
§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Schriftführer
- Kassenwart
- Ansprechpartner am Standort Karlsruhe
Jeweils mindestens 1 Mitglied muß dem Unternehmen Deutsche Telekom bzw. dem Unternehmen Deutsche Post World Net angehören.
Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Die Protokolle sind vom Vorsitzenden und vom Schrtiftführer zu unterzeichnen.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte.
§ 6 Auflösung
Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Über die Verwendung des Vermögens in diesem Fall beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
§ 7 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in für 4 Jahre. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.
Stand: 07.04.2017
Satzung “Förderverein VTP Südwest” vom 01.04.2015
§ 1 Name des Vereins
Der Verein heißt “Förderverein VTP Südwest”.
Er hat seinen Sitz in Stuttgart.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Unterstützung von berufspolitischen und gesellschaftlichen Veranstaltungen aktiver und ehemaliger Führungskräfte von Telekom und Post und der sonstigen aus der Deutschen Bundespost hervorgegangen Einrichtungen in der Region Südwest.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Er ist nicht wirtschaftlich tätig.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft / Mitgliederversammlung
Mitglied kann jede aktive oder ehemalige Führungskraft der Unternehmen Deutsche Telekom und Deutsche Post World Net einschließlich Tochterfirmen sowie der sonstigen aus der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Einrichtungen werden.
Führungskräfte und ehemalige Führungskräfte, die der der Deutschen Post DHL Management Association im Bereich des ehemaligen VTP-Landesverbandes Südwest angehören, erwerben die Mitgliedschaft ohne Antrag. Sie werden beitragsfrei geführt.
Andere Führungskräfte und ehemalige Führungskräfte der Unternehmen Deutsche Telekom, Deutsche Post und Postbank sowie der sonstigen aus der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Einrichtungen im Bereich des ehemaligen VTP-Landesverbandes Südwest können Mitglied auf Antrag werden. Sie zahlen einen Jahresbeitrag.
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluß vom Verein.
Die Mitgliedschaft kann mit dreimonatiger Frist zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an den Vorstand zu richten
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es schwerwiegend der Satzung zuwiderhandelt, den Verein schädigt oder 1 Jahresbeitrag im Rückstand ist. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer angemessenen Frist zu den vorgebrachten Ausschlußgründen zu äußern.
Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.
Die Mitgliederversammlung faßt mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder
- Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen
- Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt
- Die Mitglederversammlung beschließt über die Höhe des Beitrags
- Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes
- Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 4 Jahre
§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- Schriftführer
- Kassenwart
- Ansprechpartner am Standort Karlsruhe
- Organisator "Dämmerschoppen"
Jeweils mindestens 1 Mitglied soll dem Unternehmen Deutsche Telekom bzw. dem Unternehmen Deutsche Post DHL angehören oder angehört haben.
Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Die Protokolle sind vom Vorsitzenden und vom Schrtiftführer zu unterzeichnen.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte.
§ 6 Auflösung
Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Über die Verwendung des Vermögens in diesem Fall beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
§ 7 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in für 4 Jahre. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.
Stand: 01.04.2015