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Aktuelle Satzung



Satzung vom 21.10.2021

Förderverein VTP Südwest (FVTP Südwest)



§ 1 Name des Vereins

Der Verein heißt „Förderverein VTP Südwest (FVTP Südwest)“.

Er hat seinen Sitz in Stuttgart.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.



§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Unterstützung von berufspolitischen und gesellschaftlichen Veranstaltungen aktiver und ehemaliger Führungskräfte von Telekom und Post und der sonstigen aus der Deutschen Bundespost hervorgegangen Einrichtungen in der Region Südwest.



§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder Vergütungen begünstigt werden.



§ 4 Mitgliedschaft/Mitgliederversammlung

Mitglied kann jede aktive oder ehemalige Führungskraft der Unternehmen Deutsche Telekom und Deutsche Post DHL - einschließlich Tochterfirmen - sowie der sonstigen aus der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Einrichtungen werden.

Andere Führungskräfte und ehemalige Führungskräfte der Unternehmen Deutsche Telekom, Deutsche Post DHL und Postbank sowie der sonstigen aus der Deutschen Bundespost hervorgegangenen Einrichtungen im Bereich des ehemaligen VTP-Landesverbandes Südwest können Mitglied auf Antrag werden. Sie zahlen einen Jahresbeitrag.

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluß vom Verein.

Die Mitgliedschaft kann mit dreimonatiger Frist zum Ende eines jeden Quartals gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es schwerwiegend der Satzung zuwiderhandelt, den Verein schädigt oder mit einem Jahresbeitrag im Rückstand ist. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer angemessenen Frist zu den vorgebrachten Ausschlußgründen zu äußern.

Auf Antrag kann bei Tod eines Mitglieds dessen Mitgliedschaft durch den Partner fortgeführt werden. Der Partner hat kein Stimmrecht. Der Mitgliedsbeitrag beträgt die Hälfte des regulären Beitrags.

Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Die Mitgliederversammlung faßt mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.


Aufgaben der Mitgliederversammlung:

Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.

Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.

Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe der Beiträge.

Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 4 Jahre.



§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens vier Mitgliedern:

- 1. Vorsitzender

- 2. Vorsitzender

- Schriftführer – Kann der Posten des Schriftführers nicht besetzt werden, nimmt der
1. Vorsitzende seine Aufgaben wahr!

- Kassenwart

- Ansprechpartner am Standort Karlsruhe

Jeweils mindestens ein Mitglied soll dem Unternehmen Deutsche Telekom bzw. dem Unternehmen Deutsche Post DHL angehören bzw. angehört haben.

Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte.


§ 6 Auflösung

Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Über die Verwendung des Vermögens in diesem Fall beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.



§ 7 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in für 4 Jahre. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.



Für die Richtigkeit:


Stuttgart, 21.10.2021


gez. Holzner

1. Vorsitzender und Schriftführer



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